Beitrag in: Kirsten Fründt, Ralf Laumer (Hg.) Mitreden. So gelingt kommunale Bürgerbeteiligung – ein Ratgeber aus der Praxis, Marburg 2019, S. 49 – 64
Zahlreiche Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren Leitlinien für Bürgerbeteiligung gegeben. Sie taten das, weil sie z.B. ihren Einwohnern frühzeitige Möglichkeiten der politischen Einflussnahme ermöglichen, einen Bewusstseinswandel in der Verwaltung herbeiführen oder ganz allgemein eine lokale Bürgerbeteiligungskultur etablieren wollen.
Aber die Mehrzahl der 11.000 deutschen Gemeinden hat noch keine Beteiligungsleitlinien. Für diese Zielgruppe wird nachfolgend beschrieben, wie ein Leitlinienprozess durchgeführt werden kann. Es wird gezeigt, wie es andere Kommunen gemacht haben und welche Varianten möglich sind. Dabei steht eine Prämisse im Vordergrund: Jede Kommune muss ihren eigenen Weg bei der Erarbeitung von kommunalen Beteiligungsleitlinien finden. Was in einer Kommune selbstverständlich ist, kann in einer anderen entbehrlich sein. Der Aufwand, den eine Kommune betreibt, kann in einer anderen überdimensioniert sein. Dazu gehört auch die Frage, ob die Kommune überhaupt Leitlinien braucht.
Die folgende Darstellung eines idealtypischen Leitlinienprozesses mit unterschiedlichen Varianten stützt sich auf Beobachtungen in zahlreichen Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet. Es werden große und kleine, ländliche und großstädtische, kreisfreie und kreisangehörige Kommunen sowie ganze Landkreise in den Blick genommen. Dabei wird keine Kommune namentlich erwähnt, um vom Einzelfall zu abstrahieren.
Abbildung 1: Phasen der Leitlinienentwicklung
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