Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sind wie Straßenbahn und Schiene. Die eine funktioniert nicht ohne die andere.

Vortrag vor dem Bürgerrat Demokratie am 27. September 2019 in Leipzig.

Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder des Bürgerrates,

herzlichen Dank für die Einladung und die Gelegenheit, hier heute sprechen zu können.

Die Allianz Vielfältige Demokratie ist ein Zusammenschluss von ca. 180 Menschen aus ganz Deutschland. Sie kommen aus Politik, Verwaltung und der Bürgerschaft. Sie sind in Städten und Gemeinden, auf Landes- oder auf Bundesebene aktiv.

Sie alle sind sich darin einig, dass unsere Demokratie heute aus drei Säulen besteht. Im Mittelpunkt steht die repräsentative Demokratie – also Parteien, Wahlen und Parlamente. Daneben gibt es die direkte Demokratie – also Volksabstimmungen auf Landes- und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene. Und es gibt die dialogische Demokratie – also Bürgerbeteiligung und Bürgerdialoge, Runde Tische, Planungsworkshops und Bürgerräte.

Alle drei Säulen stützen heute unsere Demokratie. Sie dürfen aber nicht unverbunden nebeneinander stehen, sondern müssen miteinander verknüpft, verbunden, kombiniert werden. Das nennen wir Vielfältige Demokratie.

Ich persönlich habe mich in den vergangenen 30 Jahren mit allen drei Säulen unserer Demokratie beschäftigt:

  • ich habe über direkte Demokratie geforscht,
  • ich war als Berater in der Bürgerbeteiligung tätig.
  • Aber den größten Teil meines Berufslebens habe ich für Ratsfraktionen in deutschen Städten gearbeitet.

Deshalb weiß ich um die Bedeutung der repräsentativen Demokratie.

Ich habe aber auch festgestellt, dass es mir nicht mehr reicht, alle paar Jahre zur Wahl zu gehen und meine Stimme abzugeben. Ich möchte auch zwischen den Wahlen bei Sachfragen mitentscheiden können. Vor allem, wenn es um aktuelle und umstrittene Sachfragen geht.

Aber diese Meinung teilen nicht Alle. Skeptiker haben im Wesentlichen drei Sorgen:

  • Bei Volksabstimmungen und Bürgerentscheiden würden komplexe politische Sachverhalte auf eine einfache JA/NEIN-Frage reduziert. Kompromisse seien nicht vorgesehen.
  • Die Bürger wüssten gar nicht genau, worüber sie eigentlich abstimmen. Sie könnten die Konsequenzen ihrer Stimmabgabe
    nicht richtig einschätzen.
  • Nach einer Volksabstimmung oder einem Bürgerentscheid gebe es Sieger und Verlierer. Die Bevölkerung sei hinterher gespalten und das politische Klima beschädigt.

Deshalb fordern die Mitglieder der Allianz eine gute und sinnvolle Verknüpfung von direkter Demokratie mit Bürgerbeteiligung.

Hier ein Zitat aus einer Veröffentlichung der Allianz: „Vor allem in Fragen, die ein hohes Konfliktpotenzial bergen und emotional aufgeladen sind, fördern partizipative Verfahren gegenseitige Verständigung. Bürgerdialoge können direkte und repräsentative Demokratie versöhnen, wo sie sich in Konkurrenz gegenüberstehen. Sie können inhaltliche Alternativen ausarbeiten, wo sonst nur ein Ja oder Nein steht.“

Deshalb meine erste These:

Keine Direkte Demokratie ohne Bürgerbeteiligung!

Bürgerbeteiligung dient dazu

  • Kompromisse zu suchen oder alternative Lösungen zu entwickeln
  • Abstimmungen zu vermeiden
  • Abstimmende zu informieren und zu qualifizieren
  • Abstimmungen überflüssig zu machen
  • Abstimmungsergebnissen gut umzusetzen

Aber wie kann man Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie verknüpfen? Das möchte ich Ihnen jetzt gerne darstellen.

Beginnen wir mit dem Thema „Komplexität“.

Ich persönlich bin auch deshalb für direkte Demokratie, weil mir aufgefallen ist, dass Abstimmen viel einfacher ist als Wählen. Ich muss nicht gleichzeitig über den/die Bundeskanzler*in, meine(n) örtliche(n) Abgeordnete(n), und ein Wahlprogramm mit ganz unterschiedlichen Themen entscheiden. Ich muss mir nur eine Meinung zu einem einzigen Thema bilden!

Wie bei der Volksabstimmung 2015 über die Olympischen Spiele in Hamburg. Dort gab es  die Abstimmungsfrage: „Ich bin dafür, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund mit der Freien und Hansestadt Hamburg um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahre 2024 bewirbt. Stimmen Sie dieser Vorlage zu?“  Eine klare Frage,  die man mit JA oder NEIN beantworten oder bei der man sich enthalten konnte, indem man einfach nicht hin ging. (Es haben übrigens 51,6% NEIN gesagt.)

Aber genau diese Einfachheit wird von manchen kritisiert, indem sie sagen: man kann doch schwierige und komplexe politische Entscheidungen nicht auf eine einfache JA/NEIN-Frage reduzieren. Aber sind nicht am Ende alle politischen Entscheidungen einfache JA/NEIN-Fragen? Fragt nicht der Bundestagspräsident die Abgeordneten bei Abstimmungen: Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen?

Allerdings – und jetzt komme ich zu dem entscheidenden Punkt – bevor man im Bundestag über eine Frage mit JA/NEIN/ENTHALTUNG abstimmt, gibt es umfangreiche und langfristige Beratungen. Die Abgeordneten beraten in den Fraktionen, in Arbeitskreisen, in Ausschüssen und Kommissionen. Sie führen Anhörungen durch und sprechen mit Interessenvertretern. Bei einem Gesetzentwurf gibt es drei Lesungen im Bundestag, Beratungen im Bundesrat und manchmal wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

Wissenschaftler haben errechnet, dass ein Gesetzgebungsverfahren – also die Zeit von der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag bis zu seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – durchschnittlich 225 Tage dauert. Also 7,5 Monate. In dieser Zeit sucht man bei strittigen Themen einen Kompromiss oder eine alternative Lösung. Man tauscht Argumente aus und sucht eine gemeinsame Position.

Kann man nicht auch bei Volksabstimmungen Kompromisse suchen?

Tatsächlich gibt es bei Volks- und Bürgerbegehren immer die Möglichkeit, dass die Initiatoren und die politisch Verantwortlichen gemeinsam versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Worauf hin die Initiatoren das Bürgerbegehren zurück ziehen.

Ein Beispiel vom April 2019. In Hohenbrunn, südlich von München gab es ein Bürgerbegehren zur Frage: „Sind Sie dafür, dass im Bebauungsplan ‚Putzbrunner Straße‘ der Bau eines Supermarktes in Hohenbrunn nur mit einer größtmöglichen Tiefgarage geplant wird und dieses im laufenden Bebauungsplanverfahren rechtskonform eingearbeitet und für die erneuten Verfahrensschritte berücksichtigt wird?“ Es wurden 1074 Unterschriften gesammelt, so dass zusammen mit der Europawahl ein Bürgerentscheid stattfinden konnte. Aber dann einigten sich die Initiatoren mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat auf einen Kompromiss und zogen das Bürgerbegehren zurück. Der Bürgerentscheid entfiel.

Um einen solchen Kompromiss zu schließen, braucht es in der Regel Zeit. Und normalerweise muss drei Monate, nachdem festgestellt wurde, dass ein Bürgerbegehren zulässig ist, der Bürgerentscheid dazu stattfinden. Drei Monate sind aber recht kurz. Vor allem, wenn sie in die Ferienzeit fallen. Da bleibt keine Zeit für ein aufwendiges Beteiligungsverfahren.

Deshalb gibt es in Hamburg eine vorbildliche Regelung, niedergelegt in der „Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung“. Sie regelt das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hamburger Bezirken. Dort wird unter anderem ein sogenanntes Moderationsverfahren genannt: „die Initiative und die Bezirksversammlung (können sich) auf ein Moderationsverfahren einigen, das zunächst für drei Monate und bei Bedarf für weitere drei Monate läuft.“ Hier hat man also bis zu sechs Monaten Zeit, einen Kompromiss zu finden. Ein solches Moderationsverfahren kann alles Mögliche aus dem Werkzeugkasten der Bürgerbeteiligung sein: Runde Tische, Planungswerkstätten, Mediationsverfahren, Onlinebeteiligung, Bürgerräte.

Auch auf Landesebene verfolgte Hamburg das Ziel, durch einen Kompromiss eine Abstimmung entbehrlich zu machen. 2016 startete die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“. Damals sollten zahlreiche neue Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden. Mit dem Ziel einer „gerechteren Verteilung von Flüchtlingsunterkünften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten“ sammelte die Initiative innerhalb von 5 Tagen mehr als 26.000 Unterschriften. In dieser Situation haben der Senat und die Regierungsfraktionen nicht etwa gesagt: „Wir sind gewählt, wir lassen uns nicht von unseren Plänen abbringen, wir entscheiden das jetzt.“ Sondern sie haben den Dialog mit den Verantwortlichen der Volksinitiative gesucht und durch Treffen an Runden Tischen einen Kompromiss ausgehandelt. Und ihn dann in sogenannten Bürgerverträgen niedergelegt. Die Initiatoren der Volksinitiative haben daraufhin ihr Anliegen zurückgezogen, und zur Volksabstimmung kam es nicht mehr.

An diesen Beispielen sieht man,  dass gut gemachte Bürgerbeteiligung direkte Demokratie (also Volksentscheide) überflüssig machen kann.

Natürlich hätten die Gespräche zwischen der Politik und den Bürgern schiefgehen können. Aber sollte es nicht immer ein Versuch wert sein, in Dialoge einzutreten, um Kompromisse zu suchen?

Daraus folgt die Forderung: Vor jeder Abstimmung muss es Bürgerbeteiligung geben, um einen Kompromiss oder eine alternative Lösung zu suchen.

Aber das klappt eben nicht immer. Oft beharren entweder die Bürgerinitiative oder der Gemeinderat/das Parlament oder auch beide auf ihren Positionen. In diesen Fällen muss es die Möglichkeit geben, nicht nur JA oder NEIN zu sagen, sondern über verschiedene Alternativen abzustimmen.

In Bayern gibt es dafür die sogenannte Stichfrage. Das sieht dann auf dem Stimmzettel so aus: im bayerischen Landkreis Unterallgäu gab es 2015 einen Bürgerentscheid zum Kauf von Grundstücksflächen am „Allgäu Airport“. Und so konnte man seine Stimme abgeben: dafür – die Position des Kreistages – oben links (das taten 53,7%) oder dagegen – die Position der Bürgerinitiative – oben rechts (das taten 52,6%) und da beide Fragen „in nicht zu vereinbarender Weise“ mehrheitlich mit JA beantwortet wurden, konnte man noch sagen, was einem wichtiger ist (da sagten 52,7%, dass sie für den Flughafen sind).

Alle diese Beispiele zeigen: Es gibt bei der direkten Demokratie sehr wohl Möglichkeiten, weg zu kommen von einer einfachen JA/NEIN-Frage und Kompromisse oder alternative Lösungen zu finden.

Kommen wir zu dem Einwand, die Bürger wüssten eigentlich gar nicht genau, worüber sie eigentlich abstimmen, und sie könnten die Konsequenzen ihrer Stimmabgabe nicht richtig einschätzen.

Tatsächlich besteht diese Gefahr, wenn Hals über Kopf eine Frage zur Abstimmung gestellt wird, zu der sich die Stimmberechtigten spontan verhalten sollen. Aber wenn man spontan gefragt wird: Ist die Meinung dann auch gut begründet? Oder kommt sie aus dem Bauch heraus? Und kennt man dann alle Argumente dafür und dagegen? Wenn ich mir ein neues Handy, eine neue Waschmaschine oder ein neues Auto zulegen will, informiere ich mich vorher: ich schaue mir die Produkte aus der Nähe an, ich lese Testberichte, ich frage Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen. So ähnlich muss es auch sein, wenn ich zu einer Abstimmung aufgerufen bin: ich muss mich informieren und mit der Familie, mit Nachbarn und Kollegen darüber diskutieren können. Dafür aber benötige ich Zeit. Zwischen der Ankündigung einer Abstimmung und dem Abstimmungstag selbst muss ein ausreichender Beratungs- und Diskussionszeitraum liegen. Und je komplexer und schwerwiegender die Entscheidung ist, desto länger muss dieser Zeitraum sein.

Daraus folgt meine nächste Forderung: Vor jeder Abstimmung muss es ausreichend Zeit für Diskussion und Austausch von Argumenten geben.

Für Produkte, die ich kaufen will, gibt es unabhängige Testzeitschriften. Für Volksabstimmungen gibt es die „Citizens´ Initiativ Review“. Nicht in Deutschland, aber im amerikanischen Bundesstaat Oregon. Die Citizens´ Initiative Review ist keine Zeitschrift, sondern ein Bürgerbeteiligungsverfahren für die unabhängige Erarbeitung von Abstimmungsinformationen. Bei der Citizens´ Initiative Review beraten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger mehrere Tage lang über die Inhalte und die Formulierungen zu einer Volksabstimmung. Ganz ähnlich, wie hier beim Bürgerrat Demokratie, hören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedliche Standpunkte, diskutieren darüber und formulieren die genaue Abstimmungsfrage. Die Pro- und Kontraargumente und die Beratungsergebnisse werden ausgewogen und wahrheitsgemäß in einem sogenannten „Citizens´ Review Statement“ niedergelegt und dann allen Stimmberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung zugesandt. Und dieses bereits 2008 entwickelte Verfahren ist in Oregon sogar in der Verfassung verankert und zwischenzeitlich von anderen US-Bundesstaaten übernommen worden.

Jetzt kann man nicht erwarten, dass jeder, der abstimmen geht, das auch liest, aber die Chance, dass die Stimmberechtigten neutral und sachlich informiert werden, ist ungleich größer, als wenn man nur auf die Flugblätter und Plakataktionen der Parteien und Interessengruppen angewiesen ist.

Meine Forderung also lautet: Vor jeder Abstimmung muss es unabhängig erarbeitete Abstimmungsinformationen geben.

Diese Abstimmungsinformationen müssen den Stimmberechtigen natürlich auch bekannt gemacht werden.

In der Schweiz gibt es dazu das sogenannte „Abstimmungsbüchlein“. Das ist ein kleines Heft, in dem die wichtigsten Fakten und Argumente zusammengestellt sind. Zusätzlich werden Pro- und Kontraargumente und unterschiedliche Standpunkte wiedergegeben. Ähnliches gibt es bei uns bereits heute schon bei den Bürgerentscheiden in den Kommunen. Auch für den Olympia-Volksentscheid gab es ein solches Heft.

Solche Broschüren reichen allerdings nicht immer. Vor allem dann nicht, wenn es um komplizierte Sachverhalte geht. Es sollte deshalb darüber nachgedacht werden, auch andere Informationsformate einzusetzen: z.B. Erklärfilme (hier zu einem Bürgerentscheid über einen Hotelbau in Bad Krozingen) oder Modelle (hier zu einem Bürgerentscheid über ein Hochhaus in Deggendorf), oder Texte in leichter Sprache (hier eine Broschüre zum Bürgerentscheid über die Bundesgartenschau in Mannheim).

Daraus folgt eine Forderung: Vor jeder Abstimmung muss es ausgewogene, wahrheitsgemäße und verständliche Informationen geben.

Wenn wir diese Forderungen umsetzen, dann wissen die Bürger genau, worüber sie eigentlich abstimmen. Und dann können sie die Konsequenzen ihrer Stimmabgabe richtig einschätzen.

Was ich Ihnen bisher vorgestellt habe, dient dazu, Abstimmungen gut vorzubereiten oder drohende Abstimmungen zu vermeiden. Aber wie wäre es, wenn es gar nicht mehr notwendig wäre, mit Abstimmungen zu drohen, weil die Bürger andere Mittel und Wege haben, kontroverse Sachverhalte zu besprechen.

Vorbild dieses Bürgerrates ist ja der Bürgerrat im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Ich zitiere mal aus der dortigen Landesverfassung: „Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie“.  Und mit anderen Formen sind ausdrücklich Bürgerräte gemeint, für die es sogar eine eigene Durchführungsrichtlinie gibt.

Meine Forderung deshalb: Zusammen mit der direkten Demokratie muss auch die Bürgerbeteiligung in der Verfassung verankert sein.

Ich nannte eingangs einen weiteren Kritikpunkt an direkter Demokratie: sie polarisiere und führe zu Verstimmungen, womöglich zu Spaltungen innerhalb der Bevölkerung.

Tatsächlich lässt sich nicht vermeiden, dass es nach einer Abstimmung fast immer Menschen gibt, die enttäuscht sind, weil sich ihre Position nicht durchgesetzt hat. Aber das ist wie überall im Leben: auch beim Fußball oder bei der Jobsuche gibt es Sieger und Verlierer. Das ist auch in der Politik nichts Neues, wir kennen das von jeder Wahl, wie ja schon in dem Wort „Wahlverlierer“ deutlich wird.

Aber wäre es nicht schön, wenn wir die Verlierer einer Abstimmung  nicht enttäuscht, frustriert oder sogar wütend zurück lassen würden? Wenn wir ihnen Angebote zur Mitgestaltung der gerade entschiedenen Sachfrage machen würden? Wenn wir sie einladen würden, an der Umsetzung und Ausgestaltung des Projekts mitzuwirken und dabei aus dem Werkzeugkasten der Bürgerbeteiligung zu schöpfen: Runde Tische, Planungswerkstätten, Mediationsverfahren, Onlinebeteiligung, Bürgerräte?

Ein Beispiel aus Weyarn, südlich von München. Dort gab es 2011 ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung einer öffentlichen Fläche. Aber dann stimmten fast 60% dem Vorschlag des Gemeinderates zu. Daraufhin ging der Gemeinderat auf die Initiative zu und startete ein Dialogverfahren mit Bürgerversammlungen, Ortsbegehungen und Workshops.

Wenn so vorgegangen wird, kann Bürgerbeteiligung dazu dienen, die negativ empfundenen Effekte von direkter Demokratie zu mildern.

Also meine nächste Forderung: Nach einer Abstimmung müssen deren Ergebnisse mit Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.

Bisher habe ich gefragt, „was kann die Bürgerbeteiligung für die Direkte Demokratie tun“. Aber die Frage muss auch lauten: „was kann die direkte Demokratie für die Bürgerbeteiligung tun?“

Tatsächlich gibt es oft Fälle, in denen Rat und Verwaltung nach einem verlorenen Bürgerentscheid neue und innovative Bürgerbeteiligungsformate ausprobieren, um das Projekt in ein paar Jahren noch einmal anpacken zu können.

Am 14. Mai 1996 beschloss der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe eine U-Bahn unter der Kaiserstraße quer durch die Innenstadt. Unmittelbar danach wurde die Initiative „Stoppt den Stadtbahntunnel“ ins Leben gerufen und innerhalb von nur vier Wochen wurden etwa 30.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss gesammelt. Bei dem daraufhin durchgeführten Bürgerentscheid am 20. Oktober 1996 zur Frage „Sind Sie für den Bau des Stadtbahntunnels Kaiserstraße?“ stimmten 32,4 % mit JA und 67,6 %.mit NEIN. Damit war der Stadtbahntunnel gestorben. In den nachfolgenden Jahren wurde dann das Bürgerbeteiligungsverfahren „City 2015“ durchgeführt mit zwei Bürgerforen, Treffen von Bürgerarbeitsgruppen, einer Projektgruppe für Bürgervereine, Facharbeitsgruppen von Verbänden, Bürger- und Besuchergutachten. Und dann führte man am Tag der Bundestagswahl 2002 einen erneuten Bürgerentscheid durch über die Frage: „Sind Sie zur Entlastung der Kaiserstraße und Umgestaltung der Karlsruher Innenstadt für die Umsetzung der „KombiLösung“, (…) (Die Details lasse ich jetzt mal weg.) Ergebnis: 55,6 % stimmten mit JA und 44,4 % mit NEIN. Jetzt also eine klare Mehrheit für den Stadtbahntunnel.

Eine andere Reaktion auf einen verlorenen Bürgerentscheid zeigte die Stadt Heidelberg. Dort gab es 2010 einen Bürgerentscheid zur Frage: „Soll die Stadt Heidelberg einen Anbau oder Neubau für ein erweitertes Kongresszentrum an der Stadthalle errichten?“ Ergebnis: 67,1 Prozent sagten NEIN und nur 32,9 % sagten JA. Daraufhin startete die Stadt einen beispielgebenden Bürgerbeteiligungsprozess, der dazu führte, dass der Gemeinderat 2012 sogenannte Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung verabschiedete. Darin ist geregelt, wie zukünftig frühzeitige Bürgerbeteiligung zu städtischen Projekten stattfinden soll.

Diese Beispiele zeigen, wie direkte Demokratie zu mehr und dauerhafter Bürgerbeteiligung führt.

Dazu meine These: Direkte Demokratie kann zusätzliche und nachhaltige Bürgerbeteiligung hervorrufen.

Es gibt es manchmal Bürgerbeteiligungsergebnisse, die so bedeutsam für das Gemeinwesen sind, dass darüber nicht nur zufällig Ausgewählte entscheiden dürfen. Oder Menschen, die sich selbst gemeldet haben und vielleicht besonders lautstark sind. In diesen Fällen benötigen wir direkte Demokratie zur Legitimierung, zur breiten Bestätigung von Bürgerbeteiligungsergebnissen. Es ist gut und richtig, wenn z.B. ein Bürgerrat Vorschläge erarbeitet und Positionen formuliert und diese den Politikern als Entscheidungsvorbereitung vorlegt. Aber noch viel besser ist es, wenn die gesamte Bevölkerung über diese Vorschläge abstimmen kann. Das verschafft ihnen eine breite demokratische Legitimation. Und hat den großen Vorteil, dass Politiker diese Vorschläge nicht einfach ignorieren können, sondern sie auch tatsächlich umsetzen müssen.

Deshalb meine nächste These: Manchmal benötigt Bürgerbeteiligung die direkte Demokratie zur Legitimierung ihrer Ergebnisse.

Ich habe anfangs gesagt, ich möchte auch zwischen den Wahlen bei Sachfragen mitentscheiden können. Aber ich glaube, es ist deutlich geworden: das gilt nur, wenn Volksabstimmungen und Bürgerentscheide von Beteiligungsverfahren begleitet werden, wenn direkte Demokratie mit guter Bürgerbeteiligung verknüpft und kombiniert wird.

Deshalb hier noch einmal alle Forderungen und Thesen in der Übersicht:

  •  Vor jeder Abstimmung muss es Bürgerbeteiligung geben, um einen Kompromiss oder eine alternative Lösung zu suchen.
  •  Vor jeder Abstimmung muss es ausreichend Zeit für Diskussion und Austausch von Argumenten geben.
  •  Vor jeder Abstimmung muss es unabhängig erarbeitete Abstimmungsinformationen geben.
  •  Vor jeder Abstimmung muss es ausgewogene, wahrheitsgemäße und verständliche Informationen geben.
  •  Zusammen mit der direkten Demokratie muss auch die Bürgerbeteiligung in der Verfassung verankert sein.
  •  Nach einer Abstimmung müssen deren Ergebnisse mit Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.
  •  Direkte Demokratie kann zusätzliche und nachhaltige Bürgerbeteiligung hervorrufen.
  •  Manchmal benötigt Bürgerbeteiligung die direkte Demokratie zur Legitimierung ihrer Ergebnisse.

Es gibt leider immer wieder Beispiele, wo etwas zur Abstimmung gestellt wird, ohne wahrheitsgemäße Informationen, ohne Einbeziehung auch der stillen Menschen, die sich nicht lautstark zu Wort melden, ohne dass allen klar ist, welche Konsequenzen ihre Stimmabgabe hat. Das halte ich für grob fahrlässig.

Aber wenn Volksabstimmungen mit guter Bürgerbeteiligung verknüpft werden, dann tragen sie zu einer Neu-Belebung unserer Demokratie bei.

Deshalb meine letzte These:

Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sind wie Straßenbahn und Schiene. Die eine funktioniert nicht ohne die andere.

Hier die Folien zum Vortrag: Andreas_Paust-direkte_Demokratie_und_Bürgerbeteiligung

Der Vortrag im Video: