Dr. Andreas Paust
  • Willkommen
  • Lebenslauf
  • Kommunalpolitik
  • Bürgerbeteiligung
  • Publikationen
    • Aufsätze
    • Blogbeiträge/Newsletter
    • Vorträge/Stellungnahmen
  • Kontakt/Impressum

Stellungnahme zum Gesetzentwurf “Gesetz zur Sicherung der Chancengleichheit bei Bürgerentscheiden” in Sachsen

29. Mai 2003

Stellungnahme vor dem Innenausschusses des Sächsischen Landtags am 25.9.2003 zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion “Gesetz zur Sicherung der Chancengleichheit bei Bürgerentscheiden” (Drs. 3/8272).

Hier die Stellungnahme.

Hier der Auszug aus dem stenografischen Protokoll.

Bürgerbegehren

Beitragsnavigation

← Keine Angst vor Bürgerbegehren! Wie das kommunale Parteiensystem von direkter Demokratie profitieren kann
Erfolgsbedingungen und Wirkungen von kommunalen Bürgerbegehren →

© 2026 Dr. Andreas Paust  |  Kontakt/Impressum  |  Datenschutz

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus.